Der Verband hat satzungsgemäß (§2) folgende Aufgaben:

  1. Schutz von Grundstücken vor Hochwasser einschließlich notwendiger Maßnahmen im Deichvorland (Hochwasserschutz).
  2. Technische Maßnahmen zur Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer (Schöpfwerke usw.).
  3. Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftsplege.
  4. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz.