Wasserrahmenrichtlinie

 

Am 22.12.2000 trat die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in Kraft. Mit dieser Richtlinie soll erreicht werden, dass die Bäche, Flüsse und Seen sowie die Grundwasservorkommen in allen Staaten der EU langfristig geschützt und falls notwendig verbessert werden. Sie legt konkrete Anforderungen und Ziele fest, die in einem vorgegebenen Zeitplan erreicht werden sollen. Außerdem beschreibt sie, wie die Mitgliedsstaaten dabei vorzugehen haben. So ist z. B. die Erarbeitung verschiedener Pläne und Berichte EU-weit einheitlich vorgegeben. Die EG-WRRL bildet damit die Grundlage für das deutsche Wasserhaushaltsgesetz, die Landeswassergesetze und viele weitere Rechtsbereiche, die im Zusammenhang mit dem Zustand der Gewässer stehen.

Das Ziel der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist ein guter Zustand für alle Gewässer und Grundwasservorkommen. Daher verpflichtet sie alle Mitgliedsstaaten, ihre natürlichen Gewässer zu erhalten und den Zustand belasteter Gewässer zu verbessern.

Der Deichverband Kleve-Landesgrenze verfolgt diese Ziele seit 2014 stetig, bislang mit folgenden Maßnahmen:

Maßnahmen an der Großen Wässerung

Im Jahr 2014 wurden die Maßnahmen 3 und 4 (Trittsteine) an der Großen Wässerung durch den Schirrhof abgeschlossen. Neben der Uferabflachung wurden Totholzelemente und Bänke angelegt, um das ökologische Potenzial aufzuwerten.

Im Jahr 2016 wurden zwei weitere KNEF-Maßnahmen, die als Trittstein im Umsetzungsfahrplan dargestellt sind, umgesetzt. In Maßnahme 2 kam es zur unregelmäßigen Aufweitung des Gewässerquerschnittes mit Verbreiterung der Gewässersohle auf bis zu 5 Meter, zu Böschungsabflachungen, sowie zur Laufverlängerung des Gewässers um ca. 10 Meter. Gleichzeitig wurde Totholz eingebracht und eine 5 m breite Entwicklungsfläche entlang des Gewässers angelegt.

In Maßnahme 5 wurde unter Aufweitung des Gerinnebettes und Abflachung der Uferbereiche ein seitlich einmündender Graben (Kranenburger Bach) naturnah angebunden. Auch hier entlang eine kleinere Sukzessionsfläche mit auentypischem Entwicklungspotenzial.

In Jahr 2017 wurden dann die beiden Maßnahmen 6 und 7 realisiert. Bei Maßnahme 6 wurde der Gewässerquerschnitt einerseits durch die Böschungsabflachung und einer Verbreiterung oberhalb von Mittelwasser, vergrößert. Totholz wurde zur Verbesserung der Gewässerstruktur eingebracht. Außerdem wurde auch hier ein 5 m breiter Entwicklungsraum entlang des Gewässers angelegt.

Die Maßnahme 7 beinhaltet ebenfalls eine Böschungsabflachung und eine Verbreiterung der Gewässersohle. Zusätzlich wurde das Gewässerbett gewunden angelegt, um eine Laufverlängerung zu erzielen. Neben Totholzelementen und einer teilweisen Extensivierung der vorhandenen Nutzung, wurden Tiefwasser- und Feuchtzonen entwickelt.

Mit dem Bau des vorgesehenen Strahlursprungs wurde Ende 2017 begonnen, die Fertigstellung erfolgte 2019. Da der Strahlursprung einen möglichst naturnahen Gewässerlebensraum wiederspiegeln bzw. initialisieren soll, wurde die Planung besonders detailreich angefertigt.

Im Jahr 2018 wurde eine hydraulische Berechnung mit zusätzlicher Visualisierung der Simulationsergebnisse vorgenommen, um Abschätzungen über die hydraulische Leistungsfähigkeit des geplanten Strahlursprungs im Vergleich zu vorherigen „ausgebauten“ Situation der Gewässerstrecke treffen zu können.

 

„Video“ des Abflussverhaltens des Strahlursprungs

 

Maßnahmen an der Hauptwässerung

Die Hauptwässerung ist ca. 10,5 km lang und ist ein Nebengewässer der Planungseinheit Deltarheinzuflüsse. Sie ist ebenfalls als künstliches Gewässer eingestuft und gehört auch zum Typ der „kleinen Niederungsgewässer im Fluss- und Stromtälern“.

Die im Umsetzungsfahrplan definierten Maßnahmen werden seit dem Jahr 2020 vorangetrieben. Die Bauarbeiten für die Erstellung zweier Trittsteine wurden 2020 begonnen und im Jahr 2022 abgeschlossen. Die Vorplanung des Strahlursprungs ist bereits erfolgt.

Des Weiteren befindet sich eine Fischaufstiegsanlage in Planung.