Der Deichverband Kleve-Landesgrenze ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes (WVG). Der Verband ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Er dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder. Er verwaltet sich selbst im Rahmen der Gesetze. Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf.

Der Deichverband ist ein Oberverband im Sinne von § 72 WVG.

Das Verbandsgebiet umfasst 10.145 ha. Mitglieder des Deichverbandes sind die Deichschau Kranenburg, Deichschau Düffelt und die Deichschau Rindern. Das kanalisierte seitliche Einzugsgebiet umfasst 342 ha.

Organe des Deichverbandes

Deichstuhl (Vorstand):

Verbandsdeichgraf, Stellvertretender Verbandsdeichgraf,
und sechs weitere Mitglieder (Heimräte, je zwei aus den drei Deichschauen).
Die Wahl erfolgt durch den Erbentag.

Erbentag (Verbandsausschuss):

  • bestehend aus 15 ehrenamtlichen Mitgliedern
  • fünf Deichschaumitglieder aus der Deichschau Kranenburg
  • fünf Deichschaumitglieder aus der Deichschau Düffelt
  • fünf Deichschaumitglieder aus der Deichschau Rindern
  • zwei Ersatzmitglieder je Deichschau (listenmäßige Vertreter)

Die Wahl erfolgt durch die jeweilige Deichschau.

Verbandsdeichgraf:

Er führt die Geschäfte des Verbandes.

Die Amtszeit der Organe beträgt 5 Jahre, sie endet für die jetzt tätigen Organe am 31. März 2027.